Rechtliche Grundlagen zum Vaterschaftstest
Entgegen der langläufigen Meinung ist es in Deutschland nicht verboten, einen Vaterschaftstest privat durchführen zu lassen. Das deutsche Gendiagnostikgesetz nämlich legt die Maßnahmen für eine derartige Untersuchung fest und räumt darin jedem Bürger das Recht auf die Klärung der Familienverhältnisse ein.
Das Gendiagnostikgesetz
Am 1. Februar 2010 ist in Deutschland das Gendiagnostikgesetz in Kraft getreten. Dieses Bundesgesetz regelt die Durchführung genetischer Untersuchungen bei Menschen sowie die Verwendung der genetischen Proben und der daraus gewonnenen Daten. Im Besonderen befasst sich das Gesetz mit den DNA-Tests der medizinischen Diagnostik, wie sie zum Beispiel bei der Durchführung einer Abstammungsanalyse notwendig sind.
Inhalt des Gesetzes
Im Gendiagnostikgesetz ist geregelt, wie die Untersuchung der genetischen Eigenschaften von Menschen für medizinische Zwecke abzulaufen hat. Für derartige genetische Untersuchungen gilt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses besagt, dass jeder Einzelne selbst bestimmen darf, inwieweit seine personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke preisgegeben und verwendet werden – dieses Datenschutz-Grundrecht wird jedem deutschen Bundesbürger uneingeschränkt gewährt.
Laut des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hat zudem jeder Anspruch darauf, den Inhalt der gestellten Befunde zu erfahren. Ebenso darf die jeweilige genetische Untersuchung nur dann durchgeführt werden, wenn die betreffende Person ihre rechtswirksame Einwilligung dazu gegeben hat. Des Weiteren dürfen solche genetische Untersuchungen nur von einem ausgebildeten Mediziner vorgenommen werden, sofern die Untersuchung zu medizinischen Zwecken erfolgt.
Einwilligung notwendig
Seitdem das Gesetz im Februar in Kraft getreten ist, dürfen beispielsweise Untersuchungen zur Feststellung der Abstammung nur dann durchgeführt werden, wenn alle Personen der Entnahme einer genetischen Probe zugetsimmt haben. Andernfalls ist die Untersuchung nicht zulässig und ihre Ergebnisse haben ohne Einwilligung der Beteiligten keine Gültigkeit vor Gericht. Nicht mehr erlaubt ist seit Inkrafttreten des Gesetzes die Untersuchung des Genmaterials von bereits verstorbenen Personen.
Ablauf und Durchführung des Vaterschaftstests
Bevor die Untersuchung beginnen kann, muss die Herkunft der zu untersuchenden DNA-Proben durch einen Arzt, eine Behörde oder einen qualifizierten Sachverständigen aus dem jeweiligen Labor geklärt sein. Vorgeburtliche genetische Untersuchungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig, zum Beispiel wenn ein Sexualdelikt vorliegt.
Gerichtliche Verwendung der Untersuchungsergebnisse
Die Ergebnisse einer Vaterschaftsanalyse sind unter bestimmten Voraussetzungen vor Gericht relevant. Damit einem Gericht, einer Behörde oder den Verwandten zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass die für einen Vaterschaftstest entnommenen Proben tatsächlich von der angegebenen Person stammen, muss bei der Probeentnahme ein Zeuge anwesend sein. Die Entnahme der Probe muss dabei vom Zeugen schriftlich dokumentiert werden, zugleich muss die Identität der Testperson sowie die aller anderen Probanden in Form einer Kopie des Ausweises festgehalten werden. Im Idealfall wird den Unterlagen ein Foto der Testperson beigelegt. Daneben muss die schriftliche Einverständniserklärung der zu testenden Person vorliegen.
Weitere Informationen zum Thema Vaterschaftstest Gericht sowie zu den rechtliche Grundlagen einer Abstammungsanalyse findet man in gut recherchierter Form im Internet.
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